Rentenbeginn-Rechner
Wann ist mein regulärer Rentenbeginn, wann darf ich früher gehen und wie viel Abschlag kostet das? Geburtsdatum und Versicherungsjahre eintragen, der Rest kommt von selbst.
Wann kann ich in Rente gehen?
Geburtsdatum und Versicherungsjahre eintragen, optional gewünschten früheren Beginn.
Beispiel: Geboren im August 1961 mit 45 Versicherungsjahren: Regelaltersgrenze 66 Jahre und 6 Monate, abschlagsfrei ab 1. September 2025
So funktioniert der Rentenbeginn-Rechner
Die Frage „Wann kann ich in Rente gehen?“ hat in Deutschland keine einfache Antwort mehr, seit die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird. Je nach Geburtsjahr liegt Ihr Rentenalter irgendwo dazwischen, auf den Monat genau festgelegt. Der Rentenbeginn-Rechner sucht für Ihren Jahrgang die richtige Stufe heraus und nennt Ihnen das Datum, ab dem die Rente fließt.
Merksatz: Jahrgang 1964 und jünger gehen mit 67, alle davor ein paar Monate früher. Die Eselsbrücke für die Zwischenjahrgänge: Von 1947 bis 1958 kommt pro Jahrgang ein Monat dazu, von 1959 bis 1964 kommen pro Jahrgang zwei Monate dazu. Wer 1958 geboren ist, geht also mit 66, wer 1961 geboren ist, mit 66 Jahren und 6 Monaten.
Wer sein Renteneintrittsalter berechnen will, bekommt drei Antworten auf einmal:
- Regelaltersgrenze: Das Datum, ab dem Sie ohne jeden Abschlag die normale Altersrente bekommen. Die Rente beginnt immer am Ersten des Monats, der auf den Geburtstag mit dem erreichten Alter folgt.
- Rente für besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Jahre Beiträge zusammenhat, darf früher gehen, ebenfalls ohne Abschlag. Für Jahrgang 1964 liegt diese Grenze bei 65, nicht mehr bei 63. Die berühmte Rente mit 63 gab es nur für die Jahrgänge bis 1952.
- Vorgezogene Rente mit Abschlag: Ab 63 kann jeder mit mindestens 35 Versicherungsjahren in Rente, muss aber für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent Abschlag hinnehmen, lebenslang. Vier Jahre früher bedeuten 14,4 Prozent weniger Rente.
Beispiel aus dem Alltag: Herr Meier, geboren im August 1961, hat mit 16 eine Lehre begonnen und seitdem durchgehend gearbeitet. Mit 45 Versicherungsjahren darf er schon mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei gehen, also ab März 2026, zwei Jahre vor seiner Regelaltersgrenze. Seine Kollegin, gleicher Jahrgang, aber mit Studium und Kinderpause auf 38 Versicherungsjahre gekommen, muss bis 66 Jahre und 6 Monate arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen.
So nutzen Sie den Rentenrechner: Geburtsdatum eintragen, Versicherungsjahre schätzen (die genaue Zahl steht in Ihrer Renteninformation unter „Versicherungszeiten“), fertig. Der Rechenweg darunter zeigt, aus welcher Tabelle Ihr Rentenalter stammt und wie der Abschlag zustande kommt.
Wissenswertes zum Thema
Die vier Wege in die Altersrente
Wer sein Rentenalter berechnen möchte, sollte wissen: Das Rentenrecht kennt mehrere Altersrenten, und jede hat ihre eigene Altersgrenze. Die wichtigsten vier:
- Regelaltersrente: Für alle, die mindestens 5 Jahre eingezahlt haben. Altersgrenze 65 bis 67, je nach Jahrgang. Kein Abschlag.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Mindestens 45 Jahre Versicherungszeit. Altersgrenze 63 bis 65, je nach Jahrgang. Kein Abschlag. Die Jahrgänge 1953 bis 1963 liegen dazwischen, ebenfalls in Zwei-Monats-Schritten.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Mindestens 35 Jahre Versicherungszeit. Frühestens mit 63, dafür 0,3 Prozent Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze, höchstens 14,4 Prozent.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Mit anerkannter Schwerbehinderung (GdB mindestens 50) und 35 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag, bis zu fünf Jahre früher mit Abschlag.
Der Renteneintrittsalter-Rechner deckt die ersten drei Wege ab. Für die Rente wegen Schwerbehinderung ziehen Sie von Ihrer Regelaltersgrenze einfach zwei Jahre ab.
Was zählt als Versicherungsjahr?
Bei den 45 Jahren für die abschlagsfreie Frührente geht es nicht nur um Jahre, in denen Sie gearbeitet haben. Mitgezählt werden Beitragszeiten aus Beschäftigung, Pflichtbeiträge als Selbstständiger, Kindererziehungszeiten (bis zum 10. Geburtstag des Kindes), Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst, Krankengeld- und Kurzarbeitszeiten sowie Arbeitslosengeld I, letzteres allerdings nicht in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn. Nicht gezählt werden Bürgergeld und Arbeitslosenhilfe, Schul- und Studienzeiten und Zeiten ohne Versicherung. Die genaue Summe steht in der Renteninformation, die Sie ab 27 jährlich bekommen, oder im Versicherungsverlauf, den Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern können. Für die 35 Jahre bei der Rente für langjährig Versicherte zählen zusätzlich Anrechnungszeiten wie Schule ab 17 und Studium mit, allerdings nur bis zu acht Jahren.
Was der Abschlag wirklich kostet
0,3 Prozent im Monat klingt harmlos. Über ein Jahr sind das aber 3,6 Prozent, über vier Jahre 14,4 Prozent, und zwar für den Rest des Lebens, auch für eine spätere Witwen- oder Witwerrente. Bei 1.800 Euro Rente bedeuten 14,4 Prozent rund 260 Euro weniger im Monat. Dafür bekommen Sie die Rente vier Jahre länger, insgesamt also rund 74.000 Euro, die Sie sonst nicht hätten. Rein rechnerisch holt die ungekürzte Rente den Vorsprung erst mit etwa 90 Jahren wieder ein; wer die Zeit lieber vorher hat, fährt mit dem früheren Start trotzdem gut. Dazu kommt, dass in den vier Jahren keine Beiträge mehr fließen und die Rente deshalb von vornherein etwas niedriger ausfällt als in der Renteninformation prognostiziert.
Abschläge lassen sich ausgleichen. Ab 50 dürfen Sie Sonderzahlungen in die Rentenversicherung leisten, die genau diesen Abschlag ausgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet auf Antrag aus, wie viel das kostet. Ein Teil davon ist als Altersvorsorgeaufwand steuerlich absetzbar, deshalb nutzen viele Arbeitnehmer die Möglichkeit in gut verdienenden Jahren kurz vor der Rente.
Ein kurzer Blick in die Geschichte des Rentenalters
Als Bismarck 1889 die Rentenversicherung einführte, lag das Rentenalter bei 70 Jahren. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von unter 45 Jahren erlebte das nur eine Minderheit. 1916 wurde die Grenze auf 65 gesenkt, und dabei blieb es ein knappes Jahrhundert lang. In den 1970er und 80er Jahren wurde die Rente sogar immer früher bezogen, weil Frühverrentung als Mittel gegen Arbeitslosigkeit galt; Mitte der 1980er lag das tatsächliche Rentenalter bei unter 60 Jahren.
2007 beschloss der Bundestag dann die „Rente mit 67“. Seit 2012 steigt die Altersgrenze schrittweise an, zunächst um einen Monat pro Jahrgang, ab Jahrgang 1959 um zwei Monate, bis sie 2031 für den Jahrgang 1964 bei 67 ankommt. Der Grund ist schlicht Mathematik: 1960 kamen auf einen Rentner fünf Beitragszahler, heute sind es noch zwei, und die Rentenbezugsdauer hat sich seit den 1960ern auf rund 20 Jahre verdoppelt. 2014 kam als Gegenstück die Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte, die ebenfalls schrittweise auf 65 ansteigt.
Rentenbeginn richtig planen
Wenn Sie Ihren Rentenbeginn berechnen und den Antrag vorbereiten, sollten Sie ein paar Dinge wissen: Die Rente muss beantragt werden, am besten drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Sie beginnt immer am Monatsersten; wer am 15. März Geburtstag hat und mit 66 gehen darf, bekommt die erste Rente am 1. April. Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Rentenbeginn, sondern nur, wenn der Arbeitsvertrag das so vorsieht. Wer neben der Rente weiterarbeitet, darf seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei vorgezogener Rente. Und wer die Rente später als zur Regelaltersgrenze beginnt, bekommt pro Monat 0,5 Prozent Zuschlag, also 6 Prozent je Jahr, plus die zusätzlichen Beiträge.
Wie hoch Ihre Rente ausfällt, berechnet dieser Rechner nicht; dafür gibt es den Rentenrechner und den Rentenpunkte-Rechner. Wer die Abschläge in Euro sehen will, trägt dort einfach seine Entgeltpunkte und den Abschlag in Prozent ein.
Häufige Fragen
Wann kann ich in Rente gehen, wenn ich 1965 geboren bin?
Mit 67 Jahren, also im Monat nach Ihrem 67. Geburtstag. Mit 45 Versicherungsjahren schon mit 65, ohne Abschlag. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren frühestens mit 63, dann aber mit 14,4 Prozent Abschlag.
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Nur noch dem Namen nach. Abschlagsfrei mit 63 konnten nur die Jahrgänge bis 1952 gehen. Für jeden späteren Jahrgang steigt die Grenze um zwei Monate, für Jahrgang 1964 liegt sie bei 65. Mit Abschlägen ist der Rentenbeginn mit 63 für alle mit 35 Versicherungsjahren weiterhin möglich.
Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitiger Rente?
0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen, höchstens 14,4 Prozent bei vier Jahren. Der Abschlag gilt lebenslang und wirkt auch auf die Hinterbliebenenrente.
Welches Datum ist der Rentenbeginn genau?
Immer der Erste des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Sie das maßgebliche Alter erreichen. Wer am 20. Mai 1960 geboren ist, erreicht 66 Jahre und 4 Monate am 20. September 2026 und bekommt die erste Rente am 1. Oktober 2026. Der Rechner nennt dieses Datum.
Zählen Kindererziehung und Arbeitslosigkeit zu den 45 Jahren?
Kindererziehungszeiten bis zum 10. Geburtstag des Kindes zählen mit, ebenso Pflegezeiten und Arbeitslosengeld I, letzteres aber nicht in den zwei Jahren vor Rentenbeginn. Bürgergeld, Schule und Studium zählen nicht.
Kann ich die Abschläge ausgleichen?
Ja, ab 50 durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen und dem geplanten Abschlag ab und wird auf Antrag berechnet; die Zahlung ist als Altersvorsorge weitgehend steuerlich absetzbar.
Was passiert, wenn ich über die Regelaltersgrenze hinaus arbeite?
Für jeden Monat, den Sie die Rente später beziehen, gibt es 0,5 Prozent Zuschlag, also 6 Prozent je Jahr. Dazu kommen die weiteren Beiträge, die die Rente nochmals erhöhen. Alternativ können Sie die Rente beziehen und trotzdem weiterarbeiten, der Hinzuverdienst ist seit 2023 unbegrenzt.
Wo finde ich meine Versicherungsjahre?
In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung oder im Versicherungsverlauf, den Sie kostenlos online oder telefonisch anfordern können. Dort stehen alle Beitrags- und Anrechnungszeiten monatsgenau.