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Stundenlohn-Rechner

Drei Fragen rund um den Stundenlohn: aus dem Monatsgehalt, aus dem Jahresgehalt und zurück zum Monatsgehalt. Mit dem Mindestlohn 2026 zum Vergleich.

Wie viel verdiene ich pro Stunde?

Monatsgehalt und Wochenstunden eingeben.

Beispiel: 2.400 € bei 30 Wochenstunden sind 18,46 € pro Stunde

Welches Monatsgehalt ergibt mein Stundenlohn?

Vom Stundenlohn zum Monats- und Jahresgehalt.

Beispiel: 13,90 € bei 20 Wochenstunden sind 1.204,67 € im Monat

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Wie viel ist mein Jahresgehalt pro Stunde?

Jahresgehalt geteilt durch die Jahresstunden.

Beispiel: 65.000 € bei 38,5 Wochenstunden sind 32,47 € pro Stunde

So funktioniert der Stundenlohn-Rechner

Ob sich ein Job lohnt, zeigt nicht das Monatsgehalt, sondern der Stundenlohn. 2.400 Euro für 30 Stunden sind mehr wert als 2.800 Euro für 40 Stunden, und das sieht man erst, wenn man beide auf die Stunde herunterrechnet. Der Stundenlohn-Rechner macht genau das, in beide Richtungen: vom Gehalt zur Stunde und vom Stundenlohn zum Monat.

Merksatz: Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden geteilt durch 4,35. Die Eselsbrücke: Ein Monat hat im Schnitt 4,35 Wochen, weil 52 Wochen durch 12 Monate 4,33 ergeben und die Tarifpartner auf 4,35 gerundet haben. Wer 2.400 Euro für 30 Wochenstunden bekommt, verdient 2.400 ÷ 30 ÷ 4,35 = 18,39 Euro, der Rechner rechnet mit 52 Wochen ÷ 12 genauer und kommt auf 18,46 Euro.

Drei Situationen für den Stundenlohnrechner:

  • Zwei Jobs vergleichen: 2.400 Euro bei 30 Wochenstunden sind 18,46 Euro je Stunde. Das Angebot mit 2.900 Euro bei 40 Stunden bringt nur 16,73 Euro. Erster Kasten, Stundenlohn aus Monatsgehalt.
  • Vom Stundenlohn zum Monat: Der Minijob zahlt den Mindestlohn von 13,90 Euro für 20 Wochenstunden. Das sind 1.204,67 Euro im Monat, deutlich mehr als die Minijobgrenze von 603 Euro, es wird also kein Minijob. Zweiter Kasten.
  • Jahresgehalt umrechnen: 65.000 Euro im Jahr bei 38,5 Wochenstunden sind 32,47 Euro je Stunde. Dritter Kasten, nützlich für Stellenanzeigen mit Jahresangabe.

Die Formel: Stundenlohn = Monatsgehalt × 12 ÷ (Wochenstunden × 52), oder vereinfacht Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,35). Umgekehrt ist Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,35. Der Rechner zeigt immer den Vergleich zum gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (2026) und rechnet mit Bruttowerten; das Netto je Stunde liefert der Brutto-Netto-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Warum 4,35 und nicht 4?

Ein Monat hat nicht vier Wochen, sondern im Schnitt 4,35, denn das Jahr hat 52,14 Wochen und 12 Monate. Wer mit 4 rechnet, kommt auf einen zu hohen Stundenlohn und bei der Umrechnung vom Stundenlohn zum Gehalt auf ein zu niedriges Monatsgehalt, ein Fehler von fast 9 Prozent. Der Faktor 4,35 steht in vielen Tarifverträgen und ist auch die Grundlage, mit der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit auf den Monat umrechnen: 40 Wochenstunden sind 174 Monatsstunden, 38,5 sind 167,5 und 35 sind 152,25. Einige Branchen nutzen den genaueren Faktor 4,348 oder rechnen mit 13 Wochen je Quartal; der Unterschied ist gering. Wie viele Stunden in Ihrem Monat stecken, rechnet der Arbeitsstunden-Rechner.

Brutto, Netto und der echte Stundenlohn

Der Stundenlohn brutto ist die Zahl aus dem Vertrag. Was Sie netto je Stunde behalten, liegt je nach Steuerklasse bei 60 bis 70 Prozent davon. Und der tatsächliche Stundenlohn ist oft noch einmal niedriger, weil unbezahlte Überstunden, Pendelzeit und Vorbereitung dazukommen: Wer 40 Stunden bezahlt bekommt, aber 45 arbeitet und 5 Stunden pendelt, verdient je aufgewendeter Stunde 20 Prozent weniger als auf dem Papier. Umgekehrt erhöhen Urlaubstage, Weihnachtsgeld und bezahlte Pausen den Wert einer Arbeitsstunde. Bei Selbstständigen gilt die andere Richtung: Der Stundensatz muss Urlaub, Krankheit, Steuern und Leerlauf mit abdecken, deshalb liegt er zwei- bis dreimal über dem Stundenlohn eines Angestellten, was der Stundensatz-Rechner vorführt.

Der Mindestlohn: Untergrenze für jede Stunde

Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn für fast alle Beschäftigten über 18, auch für Minijobber, Praktikanten nach drei Monaten und Saisonkräfte. Er begann mit 8,50 Euro, stieg 2022 in einem großen Sprung auf 12 Euro und liegt 2026 bei 13,90 Euro; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Ausgenommen sind Auszubildende, Pflichtpraktika, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und Ehrenamtliche. Der Mindestlohn gilt pro tatsächlich gearbeiteter Stunde, deshalb ist die Umrechnung so wichtig: Ein Monatsgehalt von 2.200 Euro bei 40 Wochenstunden entspricht 12,69 Euro und verstößt gegen den Mindestlohn, auch wenn die Summe ordentlich klingt. Der Rechner warnt, sobald der errechnete Stundenlohn unter der Grenze liegt. Mit dem Mindestlohn verknüpft ist die Minijobgrenze: Sie beträgt Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, also 603 Euro, und entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.

Ein Stück Geschichte: Vom Stücklohn zur Stunde

Dass Arbeit nach Stunden bezahlt wird, ist jünger, als man denkt. Bis ins 19. Jahrhundert wurde überwiegend nach Stück oder nach Tag bezahlt; der Tagelöhner hat seinen Namen daher. Erst mit den Fabriken und der Stechuhr, die 1888 in den USA erfunden wurde, wurde die Stunde zur Rechengröße. Der Kampf um den Achtstundentag bestimmte die Arbeiterbewegung über Jahrzehnte, bis er in Deutschland 1918 eingeführt wurde. Danach verkürzte sich die Woche in Schritten: 48 Stunden in den 1950ern, 40 Stunden ab den 1960ern („Samstags gehört Vati mir“), 35 Stunden in der Metallindustrie ab 1995. Heute liegt die tarifliche Wochenarbeitszeit im Schnitt bei 38 Stunden, und die Diskussion dreht sich um die Vier-Tage-Woche, die am Stundenlohn nichts ändert, aber an der Zahl der Stunden.

Praktische Tipps

Rechnen Sie Stellenangebote immer auf den Stundenlohn um, bevor Sie Gehälter vergleichen, und ziehen Sie Weihnachts- und Urlaubsgeld als dreizehntes und vierzehntes Gehalt mit ein (Jahresgehalt in den dritten Kasten). Prüfen Sie bei Teilzeit, ob die Stunden im Vertrag zu den tatsächlichen passen, denn regelmäßige Mehrarbeit senkt den echten Stundenlohn. Und bei einer Gehaltsverhandlung ist der Stundenlohn das bessere Argument: „Ich verdiene 16,73 Euro, der Branchenschnitt liegt bei 19 Euro“ überzeugt mehr als eine Monatszahl. Was eine Erhöhung in Prozent netto bringt, zeigt der Gehaltserhöhungsrechner.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meinen Stundenlohn?

Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden geteilt durch 4,35 (oder genauer mal 12 geteilt durch Wochenstunden mal 52). 2.400 Euro bei 30 Wochenstunden sind 18,46 Euro brutto je Stunde. Der erste Kasten rechnet das sofort.

Wie viel ist ein Stundenlohn von 15 Euro im Monat?

Bei 40 Wochenstunden 2.600 Euro brutto, bei 30 Stunden 1.950 Euro, bei 20 Stunden 1.300 Euro, jeweils mit dem Faktor 4,333 (52 Wochen durch 12). Der zweite Kasten rechnet es für jede Stundenzahl.

Warum rechnet man mit 4,35 Wochen pro Monat?

Weil das Jahr 52,14 Wochen hat und durch 12 Monate geteilt 4,345 ergibt. Mit 4 Wochen würde man sich um fast 9 Prozent verrechnen. Der Faktor 4,35 steht in Tarifverträgen und Lohnabrechnungen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

13,90 Euro brutto je Stunde, ab 1. Januar 2027 dann 14,60 Euro. Er gilt für fast alle Beschäftigten ab 18, auch im Minijob. Der Rechner zeigt an, wenn Ihr Stundenlohn darunter liegt.

Wie viel Stundenlohn ist 3.000 Euro brutto?

Bei 40 Wochenstunden 17,31 Euro, bei 38,5 Stunden 17,98 Euro, bei 35 Stunden 19,78 Euro. Die Wochenstunden machen den Unterschied, deshalb lohnt der Vergleich je Stunde.

Wie rechne ich ein Jahresgehalt in Stundenlohn um?

Jahresgehalt geteilt durch (Wochenstunden mal 52). 65.000 Euro bei 38,5 Stunden sind 32,47 Euro. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind so automatisch enthalten. Der dritte Kasten übernimmt die Rechnung.

Ist der Stundenlohn im Rechner brutto oder netto?

Brutto, wie im Arbeitsvertrag. Netto bleiben je nach Steuerklasse etwa 60 bis 70 Prozent. Für den Netto-Stundenlohn rechnen Sie Ihr Monatsnetto aus dem Brutto-Netto-Rechner durch die Monatsstunden.

Zählen Pausen zur bezahlten Arbeitszeit?

Gesetzliche Pausen (30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden) sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt, außer der Tarif- oder Arbeitsvertrag sieht es vor. Bei der Umrechnung zählen nur die vertraglichen Arbeitsstunden ohne Pausen.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und Mindestlohnanpassungsverordnung 2026/2027, § 8 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze), § 4 Arbeitszeitgesetz (Ruhepausen), WSI-Tarifarchiv: tarifliche Wochenarbeitszeiten