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Azubi-Gehalt-Rechner

Ausbildungsvergütung eintragen, Steuerklasse und Kirchensteuer wählen: Der Rechner zeigt das Azubi-Netto 2026 mit allen Abzügen, die gesetzliche Mindestvergütung je Lehrjahr und das Netto über die ganze Ausbildung.

Was bleibt netto von meiner Ausbildungsvergütung?

Vergütung, Steuerklasse, Kirchensteuer, Bundesland.

Beispiel: 1.100 € brutto: 867,35 € netto, 232,65 € Sozialversicherung, keine Lohnsteuer

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?

Jahr des Ausbildungsbeginns und Lehrjahr.

Beispiel: Beginn 2026, 1. Lehrjahr: 724 €, danach 854, 977 und 1.014 €

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Was verdiene ich über die ganze Ausbildung?

Brutto je Lehrjahr und Steuerklasse.

Beispiel: 1.050 / 1.150 / 1.300 € brutto: 42.000 € brutto, 33.117 € netto in drei Jahren

So funktioniert der Azubi-Gehalt-Rechner

Der Azubi-Gehalt-Rechner rechnet die Ausbildungsvergütung brutto netto nach den Regeln für 2026. Der erste Kasten zieht Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, prüft die Lohnsteuer nach Steuerklasse und zeigt, was der Betrieb zusätzlich zahlt; unter 23 Jahren entfällt der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung, bis 325 Euro trägt der Betrieb alle Beiträge allein. Der zweite Kasten nennt die Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Berufsbildungsgesetz für das Jahr des Ausbildungsbeginns und das Lehrjahr. Der dritte Kasten rechnet drei oder vier Lehrjahre zusammen und zeigt, was über die ganze Ausbildung brutto und netto zusammenkommt.

Drei Beispiele:

  • 1.100 Euro Ausbildungsvergütung, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer: 232,65 Euro Sozialversicherung (21,2 Prozent), keine Lohnsteuer, 867,35 Euro netto im Monat und 10.408,20 Euro im Jahr. Der Betrieb zahlt insgesamt 1.332,65 Euro. Bei 900 Euro bleiben 709,65 Euro, bei 1.300 Euro 1.025,05 Euro; Lohnsteuer wird in Klasse I erst ab rund 1.450 Euro fällig, bei 1.500 Euro sind es 9,91 Euro.
  • Mindestausbildungsvergütung bei Beginn 2026: 724 Euro im ersten Lehrjahr, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten. Tarifgebundene Betriebe dürfen bis 20 Prozent darunter liegen, also 579,20 Euro. Wer 2025 angefangen hat, bekommt 682, 805, 921 und 955 Euro; für 2027 sind 764, 902, 1.031 und 1.070 Euro festgelegt.
  • Drei Lehrjahre mit 1.050, 1.150 und 1.300 Euro: 42.000 Euro brutto, 33.117 Euro netto, im Schnitt 919,92 Euro im Monat, Abzüge 8.883 Euro (21,2 Prozent). Mit der Mindestvergütung 2026 (724, 854, 977 Euro) sind es 30.660 Euro brutto und 24.175,41 Euro netto.

Formel für das Netto: Brutto minus Sozialversicherung (21,2 Prozent bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) minus Lohnsteuer. Die Lohnsteuer berechnet der Rechner mit dem Programmablaufplan 2026, den auch die Lohnbüros nutzen; das volle Modul mit Freibeträgen finden Sie im Brutto-Netto-Rechner. Ob sich ein Nebenjob neben der Ausbildung lohnt, zeigt der Minijob-Rechner, das Kindergeld während der Ausbildung der Kindergeld-Rechner, und wie viel ein Azubi den Betrieb insgesamt kostet, der Arbeitgeberkosten-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Was vom Azubi-Gehalt abgeht: Sozialversicherung ja, Steuern meist nein

Auszubildende sind vom ersten Tag an voll sozialversichert, mit denselben Beitragssätzen wie andere Arbeitnehmer: 7,3 Prozent Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, 1,8 Prozent Pflegeversicherung, 9,3 Prozent Rentenversicherung und 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 21 Prozent der Ausbildungsvergütung. Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozent zahlen erst Versicherte ab 23 Jahren, in Sachsen tragen Arbeitnehmer wie überall einen höheren Pflegeanteil (2,3 Prozent). Eine Besonderheit ist die Geringverdienergrenze von 325 Euro: Bis zu diesem Betrag zahlt der Betrieb die kompletten Sozialversicherungsbeiträge allein, der Azubi bekommt das Brutto ungekürzt. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I erst an, wenn das Brutto rund 1.450 Euro im Monat übersteigt, weil Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und Vorsorgepauschale vorher alles abdecken; die meisten Azubis zahlen deshalb keinen Cent Lohnsteuer und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Wer trotzdem eine abgibt, kann Fahrten zur Berufsschule, Fachbücher und Arbeitskleidung als Werbungskosten ansetzen und bekommt einbehaltene Steuer zurück.

Mindestausbildungsvergütung: Die gesetzliche Untergrenze

Seit 2020 gilt für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung eine Mindestvergütung, die das Bundesinstitut für Berufsbildung jedes Jahr im November für das Folgejahr bekannt gibt. Sie richtet sich nach dem Jahr des Ausbildungsbeginns und steigt mit den Lehrjahren um 18, 35 und 40 Prozent gegenüber dem ersten Jahr. Für Ausbildungsbeginn 2026 sind das 724, 854, 977 und 1.014 Euro. Tarifgebundene Betriebe dürfen bis zu 20 Prozent unter diesen Werten bleiben, wenn der Tarifvertrag das vorsieht; das kommt praktisch kaum noch vor, weil fast alle Tarife deutlich darüber liegen. Die Mindestvergütung gilt nicht für schulische Ausbildungen wie Pflege, Erzieher oder Physiotherapie und nicht für Praktika; für Pflegeauszubildende gelten eigene Tarifverträge, die meist über 1.300 Euro im ersten Jahr liegen. Zum Vergleich: Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung lag nach dem Bundesinstitut für Berufsbildung 2024 bei rund 1.130 Euro im Monat, mit großer Spanne zwischen Bauhauptgewerbe und Friseurhandwerk.

Was neben dem Gehalt dazukommt

Viele Tarifverträge zahlen Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Fahrtkostenzuschüsse, vermögenswirksame Leistungen und Prämien für bestandene Prüfungen; der Rechner kennt nur die monatliche Vergütung, die Sonderzahlungen müssen Sie selbst dazurechnen. Zwei staatliche Leistungen sind wichtig: Das Kindergeld von 259 Euro läuft während der ersten Ausbildung bis zum 25. Geburtstag weiter, unabhängig vom Einkommen, und wird meist an die Eltern gezahlt, die es weitergeben sollten. Wer für die Ausbildung ausziehen muss, kann Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragen; sie füllt die Lücke zwischen Vergütung und einem Bedarf, der Miete, Lebensunterhalt und Fahrtkosten umfasst. Außerdem gibt es die Pflicht zur Freistellung für die Berufsschule bei voller Vergütung, mindestens 24 Werktage Urlaub (unter 18 Jahren mehr) und die Übernahme der Kosten für Lehrmittel, die der Betrieb vorschreibt.

Ein Stück Geschichte

Dass Lehrlinge überhaupt Geld bekommen, ist historisch neu. Im Zunftwesen zahlten die Eltern Lehrgeld an den Meister, der Lehrling bekam Kost und Logis und arbeitete dafür; "Lehrjahre sind keine Herrenjahre" war mehr als ein Spruch. Erst das Berufsbildungsgesetz von 1969 schrieb eine "angemessene Vergütung" vor, ohne eine Zahl zu nennen, und überließ die Höhe den Tarifparteien; das Bundesarbeitsgericht entwickelte daraus die Regel, dass mehr als 20 Prozent unter Tarif nicht mehr angemessen ist. Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes 2020 kam die erste gesetzliche Mindestvergütung, 515 Euro für das erste Lehrjahr, die seither jedes Jahr an die Entwicklung der Tarifvergütungen angepasst wird. Die Geringverdienergrenze von 325 Euro stammt aus den 1990er-Jahren und wurde seitdem nicht erhöht, weshalb sie heute fast keine Ausbildung mehr betrifft, aber noch für Praktikanten und Freiwilligendienste eine Rolle spielt.

Praktische Tipps

Prüfen Sie die Vergütung im Ausbildungsvertrag gegen die Mindestvergütung des Startjahres; liegt sie darunter, ist die Klausel unwirksam, und die Mindestvergütung gilt automatisch. Reichen Sie bei der Krankenkasse rechtzeitig die Mitgliedschaft ein, denn mit Ausbildungsbeginn endet die Familienversicherung über die Eltern. Lassen Sie sich die Steuerklasse I eintragen, wenn Sie ledig sind; bei einem zweiten Job neben der Ausbildung landet dieser automatisch in Klasse VI. Und holen Sie sich einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück, wenn die Vergütung über 1.450 Euro liegt oder Sie im Jahr nur Teilmonate gearbeitet haben; die Fahrten zur Berufsschule zählen als Werbungskosten mit 0,38 Euro je Entfernungskilometer.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt von 1.000 Euro Ausbildungsvergütung?

Rund 788 Euro in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer: Abgezogen werden etwa 211 Euro Sozialversicherung (21,2 Prozent bei 2,9 Prozent Zusatzbeitrag), Lohnsteuer fällt nicht an. Der Rechner zeigt den genauen Wert für Ihre Krankenkasse.

Zahlen Azubis Lohnsteuer?

Erst ab rund 1.450 Euro brutto im Monat in Steuerklasse I. Darunter decken Grundfreibetrag, Werbungskosten- und Vorsorgepauschale das Einkommen ab. Kirchensteuer und Soli fallen dann ebenfalls nicht an.

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

724 Euro im ersten Lehrjahr bei Ausbildungsbeginn 2026, danach 854, 977 und 1.014 Euro. Maßgeblich bleibt das Jahr des Beginns; wer 2025 gestartet ist, hat Anspruch auf 682, 805, 921 und 955 Euro.

Müssen Azubis Sozialversicherung zahlen?

Ja, ab dem ersten Euro, mit denselben Sätzen wie Arbeitnehmer. Nur bis 325 Euro im Monat (Geringverdienergrenze) trägt der Betrieb die Beiträge komplett allein.

Bekommen Azubis weiter Kindergeld?

Ja, während der ersten Berufsausbildung bis zum 25. Geburtstag, unabhängig vom Verdienst. Das Kindergeld von 259 Euro geht an die Eltern; Azubis mit eigener Wohnung können beantragen, dass es an sie ausgezahlt wird.

Was ist Berufsausbildungsbeihilfe?

Ein Zuschuss der Arbeitsagentur für Azubis, die nicht mehr bei den Eltern wohnen können. Er deckt die Lücke zwischen Vergütung und einem Bedarf für Miete und Lebensunterhalt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Darf die Vergütung unter der Mindestvergütung liegen?

Nur bei tarifgebundenen Betrieben, und auch dort höchstens 20 Prozent darunter. Steht im Vertrag ein niedrigerer Betrag, gilt automatisch die Mindestvergütung. Schulische Ausbildungen und Praktika fallen nicht unter die Regel.

Wie viel Urlaub haben Azubis?

Mindestens 24 Werktage (Sechstagewoche) oder 20 Arbeitstage bei Fünftagewoche; unter 18 Jahren nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 25 bis 30 Werktage je nach Alter. Tarifverträge geben meist 30 Tage.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG), Bekanntmachung der Mindestausbildungsvergütung 2026 und 2027 im Bundesanzeiger, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Tarifliche Ausbildungsvergütungen, § 20 Abs. 3 SGB IV (Geringverdienergrenze), Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (BMF), Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe