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Überstunden-Rechner

Drei Fragen zu Überstunden: der Wert in Euro aus Gehalt und Wochenstunden, die Zahl der Mehrstunden über Wochen und der Freizeitausgleich in Tagen.

Was sind meine Überstunden in Euro wert?

Stundenlohn aus dem Monatsgehalt, optional mit Zuschlag.

Beispiel: 20 Überstunden bei 2.900 € und 38,5 Wochenstunden ohne Zuschlag sind 347,65 € brutto

Wie viele Überstunden habe ich angesammelt?

Soll gegen Ist über mehrere Wochen.

Beispiel: Vertraglich 35, tatsächlich 41 Stunden, seit 26 Wochen: 156 Überstunden

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Wie viele freie Tage ergeben meine Überstunden?

Freizeitausgleich statt Auszahlung.

Beispiel: 62 Überstunden bei 7,7 Stunden am Tag sind 8 freie Tage und 0,4 Stunden

So funktioniert der Überstunden-Rechner

Überstunden sind das Thema, bei dem fast jeder ein Gefühl hat und kaum jemand eine Zahl. Der Überstunden-Rechner liefert die Zahl. Er übersetzt Ihr Monatsgehalt in einen Stundenlohn und sagt, was 20 oder 50 Mehrstunden brutto wert sind. Er rechnet aus, wie viele Überstunden sich ansammeln, wenn Sie Woche für Woche länger bleiben als vereinbart. Und er übersetzt ein Stundenkonto in freie Tage.

Merksatz: Gehalt mal 3 geteilt durch 13 geteilt durch Wochenstunden. Die Eselsbrücke: Ein Vierteljahr hat 13 Wochen und drei Monatsgehälter, also sind drei Gehälter 13 Wochenlöhne. Wer 3.500 Euro für 40 Stunden bekommt, hat einen Stundenlohn von 3.500 × 3 ÷ 13 ÷ 40 = 20,19 Euro. Das ist exakt die Rechnung, die auch Tarifverträge und Arbeitsgerichte verwenden.

Drei Fälle für den Überstunden berechnen:

  • Überstunden auszahlen lassen: 20 Überstunden bei 2.900 Euro und 38,5 Wochenstunden ohne Zuschlag sind 347,65 Euro brutto. Mit 25 Prozent Zuschlag wären es 434,57 Euro. Erster Kasten.
  • Überstunden zählen: Vertraglich 35 Stunden, tatsächlich 41, und das seit 26 Wochen: 156 Überstunden, umgerechnet 22,3 zusätzliche Arbeitstage. Zweiter Kasten, mit Hochrechnung auf Monat und Jahr.
  • Freizeitausgleich: 62 Überstunden bei 7,7 Stunden am Tag ergeben 8 freie Tage, und 0,4 Stunden bleiben übrig. Dritter Kasten.

Die Formel für den Wert: Überstundenvergütung = Stundenlohn × Überstunden × (1 + Zuschlag). Der Stundenlohn ist Monatsgehalt × 3 ÷ 13 ÷ Wochenstunden. Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht, er kommt nur aus Tarif- oder Arbeitsvertrag; üblich sind dann 25 Prozent. Alle Beträge sind brutto, was netto ankommt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner, und wie Sie den Stundenlohn auch anders herum rechnen, der Stundenlohn-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Überstunden, Mehrarbeit und die Frage, wer sie angeordnet hat

Überstunden sind Stunden über der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Mehrarbeit meint streng genommen Stunden über der gesetzlichen Grenze von acht Stunden am Tag, im Alltag werden beide Wörter gleich verwendet. Entscheidend ist etwas anderes: Bezahlt werden müssen nur Überstunden, die der Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet hat, oder die nötig waren, um die Arbeit zu schaffen. Wer freiwillig länger bleibt, ohne dass jemand davon weiß, und später Überstunden auszahlen lassen will, hat im Zweifel Pech. Deshalb lautet der wichtigste Rat: Überstunden sichtbar machen, per Zeiterfassung, per E-Mail an den Chef oder im eigenen Stundenbuch mit Datum, Anlass und Dauer. Nach einer Zählung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung leisten die Beschäftigten in Deutschland Jahr für Jahr über eine Milliarde Überstunden, und etwa die Hälfte davon wird weder bezahlt noch ausgeglichen.

Die Abgeltungsklausel: „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“

Dieser Satz steht in sehr vielen Arbeitsverträgen, und er ist in dieser Form meist unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass eine solche Klausel klar sagt, wie viele Überstunden höchstens abgegolten sind, etwa „bis zu zehn Überstunden im Monat“. Pauschal „alle“ geht nicht, weil der Arbeitnehmer dann nicht wissen kann, worauf er sich einlässt. Eine Ausnahme gilt für Gutverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und für echte Führungskräfte; bei ihnen akzeptieren die Gerichte, dass das Gehalt die Mehrarbeit mit abdeckt. Für alle anderen gilt: Was über die Klausel hinausgeht, muss bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden. Überstunden verfallen können trotzdem, wenn der Vertrag eine Ausschlussfrist enthält; sie muss mindestens drei Monate betragen. Wer also im Frühjahr 80 Stunden angesammelt hat, sollte sie nicht bis Weihnachten liegen lassen.

Auszahlen oder abfeiern?

Ob Überstunden ausgezahlt werden oder als Freizeitausgleich genommen werden, richtet sich nach Vertrag und Tarif. Fehlt eine Regelung, gilt Bezahlung. Finanziell ist das Abfeiern oft die bessere Wahl: Die Auszahlung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig und landet obendrauf auf dem Monatsgehalt, also im höchsten Steuersatz, den Sie zahlen. Von 347,65 Euro brutto bleiben in Steuerklasse I schnell nur 190 Euro netto. Ein freier Tag dagegen ist ein freier Tag. Die Zuschläge sind übrigens, anders als Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, nicht steuerfrei; nur die Zuschläge nach § 3b Einkommensteuergesetz bleiben steuerfrei, und die gibt es für die Lage der Arbeit, nicht für ihre Dauer. Was eine Nachtschicht oder ein Sonntag zusätzlich bringt, rechnet der Zuschlag-Rechner.

Ein Stück Geschichte: Der lange Weg zum Achtstundentag

Der Begriff Überstunde setzt voraus, dass es eine normale Stundenzahl gibt, und die gibt es noch nicht lange. In der Frühzeit der Industrialisierung waren 12 bis 14 Stunden am Tag üblich, sechs Tage die Woche. Die Forderung „Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Schlaf, acht Stunden Freizeit“ geht auf den walisischen Fabrikanten Robert Owen um 1817 zurück, und sie brauchte hundert Jahre: In Deutschland wurde der Achtstundentag im November 1918 eingeführt, in den Wirren nach dem Ersten Weltkrieg, als Gewerkschaften und Arbeitgeber das Stinnes-Legien-Abkommen schlossen. Schon 1923 wurde er mit Ausnahmen aufgeweicht, und erst in den 1950er und 1960er Jahren setzte sich die 40-Stunden-Woche durch. Die IG Metall warb 1956 mit dem Plakat „Samstags gehört Vati mir“, das ein Kind mit Vater zeigte. 1984 folgte nach einem siebenwöchigen Streik der Einstieg in die 35-Stunden-Woche. Dass heute über Vier-Tage-Woche und Vertrauensarbeitszeit diskutiert wird, ändert nichts am Kern: Alles, was über das vereinbarte Maß hinausgeht, ist Überstunde, und Überstunden sind Arbeit, die bezahlt gehört.

Grenzen und Ausnahmen

Das Arbeitszeitgesetz erlaubt bis zu zehn Stunden am Tag, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt acht Stunden eingehalten werden, und im Durchschnitt 48 Stunden die Woche. Wer dauerhaft darüber liegt, arbeitet außerhalb des Gesetzes, und der Arbeitgeber riskiert ein Bußgeld. Schwangere, Jugendliche und schwerbehinderte Menschen können Mehrarbeit ablehnen. Teilzeitkräfte müssen Überstunden nur leisten, wenn der Vertrag es vorsieht; und für sie gilt seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2024, dass Überstundenzuschläge schon ab der eigenen vertraglichen Stundenzahl zu zahlen sind, nicht erst ab der Vollzeitgrenze. Minijobber haben dasselbe Recht auf Vergütung wie alle anderen, nur rutscht man mit vielen Überstunden schnell über die Verdienstgrenze. Wie knapp es wird, zeigt der Minijob-Rechner.

Praktische Tipps

Rechnen Sie Ihr Überstundenkonto regelmäßig im zweiten Kasten durch; wer jede Woche vier Stunden länger bleibt, hat am Jahresende über 200 Überstunden, das ist mehr als ein Monat Arbeit. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine Abgeltungsklausel mit einer konkreten Obergrenze hat, und zählen Sie nur, was darüber liegt. Beantragen Sie Freizeitausgleich schriftlich, am besten mit der Rechnung aus dem dritten Kasten im Anhang. Und wenn eine Kündigung ansteht: Offene Überstunden sind ein Zahlungsanspruch, der nicht einfach verschwindet; er gehört in jede Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag, genau wie der Resturlaub.

Häufige Fragen

Wie berechne ich den Stundenlohn für Überstunden?

Monatsgehalt mal 3 geteilt durch 13 geteilt durch die vertraglichen Wochenstunden. Bei 3.500 Euro und 40 Stunden sind das 20,19 Euro. Für 12 Überstunden mit 25 Prozent Zuschlag ergibt der erste Kasten 302,88 Euro brutto.

Was sind 20 Überstunden in Euro?

Bei 2.900 Euro Gehalt und 38,5 Wochenstunden 347,65 Euro brutto ohne Zuschlag, mit 25 Prozent Zuschlag 434,57 Euro. Tragen Sie Ihr Gehalt und Ihre Stunden ein, der Rechner zeigt auch den Stundenlohn mit Zuschlag.

Habe ich Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?

Nur wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag einen vorsehen, das Gesetz kennt keinen. Üblich sind dann 25 Prozent. Anspruch auf die Bezahlung der Stunden selbst oder auf Freizeitausgleich besteht dagegen immer.

Wie viele freie Tage ergeben 62 Überstunden?

Bei 7,7 Stunden am Tag sind es 8 ganze freie Tage, und 0,4 Stunden bleiben übrig. Bei 8 Stunden am Tag wären 62 Überstunden 7 Tage und 6 Stunden. Der dritte Kasten rechnet mit Ihrer Tagesarbeitszeit.

Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Nur wenn die Klausel eine klare Obergrenze nennt, etwa zehn Stunden im Monat. „Alle Überstunden sind abgegolten“ ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam, außer bei Gehältern über der Beitragsbemessungsgrenze und bei leitenden Angestellten.

Wie viele Überstunden darf ich maximal machen?

Bis zu zwei pro Tag, denn die Obergrenze liegt bei zehn Stunden täglich, und im Schnitt von sechs Monaten müssen es acht Stunden sein. Die Woche darf im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten.

Verfallen Überstunden?

Sie können verfallen, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine Ausschlussfrist von mindestens drei Monaten enthält. Ohne Frist gilt die normale Verjährung von drei Jahren. Melden Sie offene Stunden deshalb schriftlich an, bevor Fristen laufen.

Muss ich Überstunden belegen?

Ja, im Streit müssen Sie darlegen, an welchen Tagen Sie wie lange gearbeitet haben und dass der Arbeitgeber das angeordnet oder geduldet hat. Ein eigenes Stundenbuch mit Datum, Beginn, Ende und Pause ist die beste Vorsorge.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 3, 6 und 16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 612 BGB (Vergütungspflicht), § 3b EStG (steuerfreie Zuschläge), BAG, Urteil vom 01.09.2010, 5 AZR 517/09 (Abgeltungsklausel) und Urteil vom 05.12.2024, 8 AZR 370/20 (Zuschläge bei Teilzeit), IAB-Arbeitszeitrechnung