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Mietminderungs-Rechner

Warmmiete, Minderungsquote und Tage mit Mangel eintragen: Der Rechner nennt den Betrag, den Sie einbehalten dürfen, zeigt übliche Quoten je Mangel und rechnet Rückforderungen aus.

Wie viel Miete darf ich mindern?

Warmmiete, Minderungsquote, Tage mit Mangel, Tage im Monat.

Beispiel: 950 € Warmmiete, 50 % für 10 von 31 Tagen: 153,23 €

Welche Quote ist bei meinem Mangel üblich?

Warmmiete und Mangel auswählen.

Beispiel: Erheblicher Schimmel bei 1.400 € Warmmiete: 280 bis 700 € im Monat

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Wie viel zu viel gezahlte Miete bekomme ich zurück?

Warmmiete, Quote, Monate seit Mängelanzeige, Vorbehalt.

Beispiel: 900 € Warmmiete, 25 %, 4 Monate: 900 € Rückforderung

So funktioniert der Mietminderungs-Rechner

Der Mietminderungsrechner macht aus einer Prozentzahl einen Euro-Betrag. Im ersten Kasten tragen Sie die Warmmiete, die Minderungsquote und die Tage ein, an denen der Mangel bestand; heraus kommt der Minderungsbetrag für genau diesen Monat und die Miete, die Sie stattdessen überweisen. Der zweite Kasten ist eine Mietminderungstabelle zur Orientierung: Für 13 typische Mängel von Heizungsausfall über Schimmel bis Baulärm zeigt er die Spanne, die Gerichte anerkannt haben, umgerechnet auf Ihre Miete. Der dritte Kasten rechnet die Rückforderung aus, wenn Sie monatelang die volle Miete gezahlt haben, obwohl ein Mangel bestand, und sagt Ihnen, ob die Rückforderung überhaupt Aussicht hat.

Merksatz: Gemindert wird von der Bruttomiete, also Kaltmiete plus alle Nebenkosten, und zwar taggenau für die Zeit des Mangels. Eselsbrücke für die Quote: Ein Zehntel für lästig, ein Viertel für erheblich, die Hälfte für kaum bewohnbar, alles für unbewohnbar.

Drei Beispiele:

  • 1.100 Euro Warmmiete, 20 Prozent Minderung, 14 von 30 Tagen: Für den vollen Monat wären es 220 Euro, für 14 Tage 102,67 Euro. Sie überweisen 997,33 Euro statt 1.100 Euro.
  • 950 Euro Warmmiete, Heizung im Winter 10 von 31 Tagen komplett ausgefallen, 50 Prozent: Minderung 153,23 Euro, zu zahlen sind 796,77 Euro. Bei 1.250 Euro Warmmiete und 100 Prozent für 5 Tage wären es 201,61 Euro.
  • Rückforderung: 1.100 Euro Warmmiete, 15 Prozent, 6 Monate seit der Mängelanzeige, Zahlung unter Vorbehalt: 165 Euro je Monat, zusammen 990 Euro, die Sie zurückverlangen oder mit den nächsten Mieten verrechnen können.

Formel: Minderung = Bruttomiete × Quote × Tage mit Mangel / Tage des Monats. Die Quote selbst steht in keinem Gesetz; sie ergibt sich aus § 536 BGB ("angemessen herabgesetzt") und der Rechtsprechung. Ob Ihre Miete überhaupt im Rahmen liegt, prüft der Mietrechner, die Nebenkostenabrechnung der Nebenkostenrechner, und was eine Indexmiete steigen darf, der Indexmiete-Rechner.

Wissenswertes zum Thema

Mietminderung nach § 536 BGB: Recht, nicht Gnade

Die Mietminderung ist kein Antrag, den der Vermieter genehmigen müsste, sondern tritt kraft Gesetzes ein: Hat die Wohnung einen Mangel, der ihre Tauglichkeit nicht nur unerheblich mindert, ist die Miete für diese Zeit automatisch herabgesetzt (§ 536 Abs. 1 BGB). Die praktische Schwierigkeit liegt in drei Fragen. Erstens, was ist ein Mangel: alles, was den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, von der defekten Heizung über Schimmel und Wasserschaden bis zu Lärm von der Nachbarbaustelle, nicht aber Bagatellen wie ein tropfender Wasserhahn oder der Kratzer im Parkett. Zweitens, ab wann: Der Mieter muss den Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB); unterlässt er das, verliert er die Minderung für die Zeit, in der der Vermieter hätte abhelfen können, und haftet sogar für Folgeschäden. Drittens, wie viel: Hier gibt es keine amtliche Tabelle, nur tausende Einzelfallurteile der Amts- und Landgerichte, die Mietervereine und Fachverlage zu Mietminderungstabellen zusammenfassen. Der Bundesgerichtshof hat 2005 klargestellt, dass Bemessungsgrundlage die Bruttomiete ist, also die Kaltmiete samt aller Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten (BGH VIII ZR 347/04). Wer nur von der Kaltmiete mindert, verschenkt Geld; wer von der Bruttomiete mindert, muss das bei der Nebenkostenabrechnung nicht zurückrechnen.

Welche Quote ist angemessen?

Die Spannen in der Tabelle sind breit, weil Gerichte Dauer, Jahreszeit und Schwere gewichten. Ein Heizungsausfall im Januar bei Minusgraden rechtfertigt 50 bis 100 Prozent, Gerichte haben bei vollständigem Ausfall im Winter bis zu 100 Prozent zugesprochen, derselbe Ausfall im Mai fast nichts; Temperaturen unter 18 Grad tagsüber gelten als Mangel, nachts darf es auf 16 Grad absinken. Bei Schimmel reicht die Spanne von 5 Prozent für einen kleinen Fleck hinter dem Schrank bis 50 und mehr Prozent, wenn mehrere Räume betroffen sind und Gesundheitsgefahr besteht; entscheidend ist, dass der Schimmel nicht durch falsches Lüften des Mieters entstanden ist, was der Vermieter beweisen muss, wenn die Bausubstanz als Ursache in Betracht kommt. Baulärm von einer Nachbarbaustelle bringt je nach Intensität 10 bis 30 Prozent, der BGH hat 2020 aber eingeschränkt, dass der Mieter bei Lärm von außerhalb des Hauses nur mindern kann, wenn der Vermieter selbst Ansprüche gegen den Verursacher hätte. Ein defekter Aufzug ist für die Erdgeschosswohnung kein Mangel, für den fünften Stock 10 bis 15 Prozent. Und bei einer zu klein angegebenen Wohnfläche gilt eine klare Regel: Ab 10 Prozent Abweichung darf die Miete um genau den Prozentsatz der Abweichung gemindert werden. Die wichtigste Faustregel für die Praxis: Lieber eine Quote am unteren Rand der Spanne wählen, als mit einer zu hohen Minderung in Zahlungsverzug zu geraten, denn zwei Monatsmieten Rückstand reichen für eine fristlose Kündigung.

Vorbehalt, Rückforderung und die Fallen

Wer sich unsicher ist, zahlt die volle Miete unter Vorbehalt und fordert später zurück. Der Vorbehalt muss ausdrücklich erklärt werden, am besten schriftlich bei der Mängelanzeige und im Verwendungszweck der Überweisung. Ohne Vorbehalt droht § 814 BGB: Wer in Kenntnis des Mangels vorbehaltlos die volle Miete zahlt, kann sie nicht zurückverlangen, weil er wusste, dass er sie nicht schuldet. Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich; der BGH hat 2003 immerhin entschieden, dass das Minderungsrecht nicht schon dadurch verwirkt ist, dass der Mieter sechs Monate lang vorbehaltlos weiterzahlt. Trotzdem gilt: Rückforderungen für Zeiten vor der Mängelanzeige sind praktisch aussichtslos, und für die Zeit danach sind sie ohne Vorbehalt ein Risiko. Verjährt sind Rückforderungen nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres der Zahlung. Zwei weitere Fallen: Die Minderung endet, sobald der Mangel beseitigt ist, auch wenn es nur eine Notreparatur war, und sie gilt nicht für Mängel, die der Mieter selbst verursacht hat. Umgekehrt darf der Vermieter die Minderung nicht durch eine Klausel im Mietvertrag ausschließen; solche Klauseln sind in Wohnraummietverträgen unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB).

Ein Stück Geschichte

Dass der Mieter bei einer mangelhaften Wohnung weniger zahlen muss, kannte schon das römische Recht: Beim Mietvertrag, der locatio conductio, konnte der Mieter den Mietzins herabsetzen lassen, wenn die Sache nicht wie versprochen nutzbar war. Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 regelte bereits, dass der Mieter vom Zins so viel abziehen kann, wie der Gebrauch der Sache geschmälert ist. Das BGB von 1900 übernahm den Gedanken in § 537, dem heutigen § 536, und zwar als automatische Rechtsfolge, nicht als Gestaltungsrecht; der Mieter muss die Minderung also nicht erklären, sie tritt ein. Die Mietrechtsreform von 2001 fügte die Unwirksamkeit von Ausschlussklauseln ein und ordnete die Paragrafen neu. Die ersten gedruckten Mietminderungstabellen erschienen in den 1970er-Jahren, als der Deutsche Mieterbund begann, Urteile systematisch zu sammeln; die bekannteste, die Hamburger Tabelle, kommt heute auf weit über 1.000 ausgewertete Entscheidungen. Der Grundsatz der Bruttomiete als Bemessungsgrundlage war lange umstritten, bis der BGH ihn 2005 festschrieb und damit eine Flut unterschiedlicher Amtsgerichtsurteile beendete.

Praktische Tipps

Dokumentieren Sie den Mangel mit Fotos, Datum und, bei Lärm oder Kälte, einem Protokoll mit Uhrzeiten und gemessenen Temperaturen. Zeigen Sie den Mangel schriftlich an, setzen Sie eine Frist zur Beseitigung und kündigen Sie die Minderung ab diesem Zeitpunkt an. Mindern Sie erst, wenn die Frist verstrichen ist, und bleiben Sie mit der Quote vorsichtig; bei größeren Beträgen lohnt die Beratung beim Mieterverein, die Mitgliedschaft kostet 60 bis 100 Euro im Jahr. Zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt und fordern Sie zurück. Prüfen Sie den Mietvertrag auf die Wohnfläche, denn eine Abweichung über 10 Prozent ist der einfachste Minderungsgrund überhaupt. Und bedenken Sie: Neben der Minderung können Sie den Mangel nach Fristsetzung selbst beseitigen lassen und die Kosten verlangen (§ 536a BGB) oder bei erheblichen Mängeln fristlos kündigen. Was die Kaution nach dem Auszug bringt, rechnet der Mietkaution-Zinsrechner, und was der Umzug kosten würde, der Umzugskostenrechner.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die Mietminderung?

Bruttomiete mal Quote mal Tage mit Mangel geteilt durch Tage des Monats. Bei 1.100 Euro Warmmiete, 20 Prozent und 14 von 30 Tagen sind das 102,67 Euro, für den ganzen Monat 220 Euro.

Wird von der Kaltmiete oder der Warmmiete gemindert?

Von der Bruttomiete, also Kaltmiete plus Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlung. So hat es der Bundesgerichtshof 2005 entschieden. Bei 1.000 Euro Warmmiete und 10 Prozent sind das 100 Euro im Monat.

Wie viel Mietminderung bei Heizungsausfall?

Im Winter bei vollständigem Ausfall 50 bis 100 Prozent, bei 950 Euro Warmmiete also bis zu 950 Euro je Monat; für 10 von 31 Tagen bei 50 Prozent sind es 153,23 Euro. Wird die Wohnung nur nicht richtig warm (unter 18 Grad), sind 10 bis 30 Prozent üblich.

Wie viel Mietminderung bei Schimmel?

Geringfügiger Schimmel in einem Raum 5 bis 15 Prozent, erheblicher Schimmel in mehreren Räumen 20 bis 50 Prozent. Bei 1.400 Euro Warmmiete sind das 280 bis 700 Euro im Monat, sofern der Schimmel nicht durch falsches Lüften entstanden ist.

Muss ich den Mangel erst anzeigen?

Ja, unverzüglich und am besten schriftlich (§ 536c BGB). Ohne Anzeige verlieren Sie die Minderung für die Zeit, in der der Vermieter den Mangel hätte beheben können, und haften für Folgeschäden.

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

Für die Zeit seit der Mängelanzeige ja, am sichersten bei Zahlung unter Vorbehalt. 6 Monate zu 15 Prozent von 1.100 Euro ergeben 990 Euro. Ohne Vorbehalt kann die Rückforderung nach § 814 BGB scheitern; verjährt ist sie nach 3 Jahren.

Darf der Vermieter wegen der Minderung kündigen?

Nicht wegen einer berechtigten Minderung. Ist die Quote aber zu hoch, entsteht ein Mietrückstand, und ab zwei Monatsmieten Rückstand droht die fristlose Kündigung. Deshalb lieber am unteren Rand der Spanne mindern oder unter Vorbehalt zahlen.

Gibt es eine offizielle Mietminderungstabelle?

Nein. Die Tabellen von Mietervereinen und Verlagen fassen Urteile zusammen, jede Quote ist eine Einzelfallentscheidung. Der Rechner zeigt Spannen aus solchen Urteilen als Orientierung.

Stand: Oktober 2026Geprüft von: Redaktion rechner24.net Quellen: §§ 536, 536a, 536c BGB, § 814 BGB, § 195 BGB, BGH, Urteil vom 6. April 2005, VIII ZR 347/04 (Bruttomiete als Bemessungsgrundlage), BGH, Urteil vom 29. April 2020, VIII ZR 31/18 (Baulärm), Deutscher Mieterbund: Mietminderungstabelle, Preußisches Allgemeines Landrecht 1794, Erster Teil, 21. Titel